Nicht jeder Umzug wird aus eigener Tasche bezahlt. Manchmal übernimmt eine Behörde wie das Jobcenter oder das Sozialamt die Kosten, manchmal eine Kasse, manchmal der Arbeitgeber. Das ist eine große Hilfe, bringt aber eigene Regeln mit. Hier erklären wir, wie es bei uns abläuft und worauf Sie achten sollten, damit am Ende alles reibungslos klappt.
Die Zusage kommt vor dem Umzug
Der wichtigste Punkt zuerst. Holen Sie die Zusage zur Kostenübernahme immer ein, bevor der Umzug stattfindet. Bei Behörden gilt in der Regel, dass nur bezahlt wird, was vorher zugesichert wurde. Nachträglich wird es schwierig. Fragen Sie deshalb früh bei Ihrer Stelle nach, welche Unterlagen sie braucht und wie lange die Bearbeitung dauert.
Meist sind mehrere Angebote nötig
Viele Stellen verlangen mehrere Angebote von verschiedenen Umzugsfirmen, damit sie vergleichen können. Häufig bekommt dann das günstigste Angebot den Zuschlag. Planen Sie dafür etwas Zeit ein, denn jede Firma braucht eine Besichtigung, um ein belastbares Angebot zu rechnen. Die Besichtigung bei uns ist kostenlos, vor Ort oder per Videocall.
Achten Sie beim Vergleich darauf, dass alle Angebote denselben Umfang abdecken. Sonst vergleicht die Stelle Äpfel mit Birnen, und am Ende fehlt vielleicht eine Leistung, die Sie eigentlich brauchen.
Was wir für die Zusage brauchen
Haben Sie sich für unser Angebot entschieden und die Stelle hat zugestimmt, brauchen wir die schriftliche Kostenübernahme dieser Stelle. Am einfachsten scannen Sie das Schreiben ein oder fotografieren es gut lesbar und schicken es uns per E-Mail. Dazu brauchen wir dort einen Ansprechpartner, an den wir uns bei Rückfragen wenden können.
Behörde oder Kasse zahlt, die Abtretung
Übernimmt eine Behörde oder Kasse die Kosten, schicken wir Ihnen eine Abtretungserklärung zur Unterschrift. Damit erlauben Sie der Stelle, den Betrag direkt an uns zu zahlen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen und das Geld erst weiterreichen. So steht es auch in unseren Geschäftsbedingungen. Die unterschriebene Erklärung schicken Sie an uns zurück, wir rechnen dann direkt mit der Stelle ab.
Der Arbeitgeber zahlt
Übernimmt Ihr Arbeitgeber den Umzug, brauchen wir von der Firma ebenfalls eine schriftliche Kostenübernahme, dazu die genaue Firmenanschrift für die Rechnung und einen Ansprechpartner. Klären Sie am besten vorab, welche Angaben die Firma auf der Rechnung braucht.
Ohne schriftliche Zusage kein Umzugstermin
Wir bitten um Verständnis, dass wir einen Umzug, den eine andere Stelle bezahlt, nur mit deren schriftlicher und ausdrücklicher Zusage durchführen, ganz gleich, ob es ein Amt, eine Kasse oder eine Firma ist. Bei Ämtern und Kassen gehört die unterschriebene Abtretungserklärung dazu. Mit Misstrauen hat das nichts zu tun. Zahlungen von dritter Seite ziehen sich ohne klare Zusage aber leider oft lange hin, und auch wir müssen verlässlich planen können.
Liegt die Zusage nicht rechtzeitig vor, ist der Umzug trotzdem möglich, wenn Sie den vollen Betrag vorab an uns überweisen. Die Erstattung klären Sie dann direkt mit Ihrer Stelle.
In jedem Fall gelten unsere Zahlungsbedingungen aus dem Angebot. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn ein Arbeitgeber die Kosten trägt, und nicht die Zahlungsziele, die zwischen Firmen sonst üblich sind.
Und wenn die Stelle einfach nicht antwortet?
Das kommt leider vor. Unser ehrlicher Rat ist, hartnäckig zu bleiben und immer wieder nachzufragen, am besten schriftlich, damit Sie es belegen können. Einen besseren Tipp haben wir auch nicht. Geben Sie uns Bescheid, wenn sich die Entscheidung verzögert, dann sprechen wir über den Termin.
Fünf Tipps für einen Umzug mit Kostenübernahme
- Klären Sie früh bei Ihrer Stelle, was sie braucht und wie viele Angebote nötig sind.
- Lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich geben, bevor Sie zusagen. Ohne sie gibt es den Termin nur mit voller Vorauszahlung.
- Achten Sie darauf, dass alle Angebote denselben Umfang haben.
- Schicken Sie uns die Zusage, bei Amt oder Kasse die unterschriebene Abtretung, und den Namen eines Ansprechpartners per E-Mail.
- Bleiben Sie bei der Stelle dran, wenn keine Antwort kommt, und halten Sie uns auf dem Laufenden.
Fragen dazu beantworten wir gerne am Telefon unter 08248 8886588 oder über das Kontaktformular.
